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Wenn Sie bei uns Klient werden
Erstgespräch
In einem eingehenden Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und stellen fest, was wir für Sie tun können.
Das Erstgespräch ist kostenlos.
Vollmacht - Auftrag
Wir ersuchen Sie, uns jene Standardvollmacht zu erteilen, welche von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder empfohlen wird.
Die Vollmacht berechtigt uns, für Sie gegenüber dem Finanzamt tätig zu werden. Für die grundsätzliche Auftragserteilung verwenden wir ebenfalls den Standard der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Einarbeitung in die Besonderheiten Ihres Unternehmens – Umfassende Unternehmensanalyse
Nun dürfen wir Ihnen jene Mitarbeiter vorstellen, die in den einzelnen Sachbereichen für Sie tätig sein werden. Steuerliche Alltagsfragen beantworten Ihnen die Sachbearbeiter. Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes werden von unseren Damen aus der Lohnverrechnung beantwortet. Spezielle steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Jahresabschlussbesprechung bleiben Mag. Lampert vorbehalten.
Ab Vollmachtserteilung brauchen Sie sich um keine Termine zu kümmern. Die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung gilt automatisch als verlängert, Bescheide werden von uns umgehend geprüft und innerhalb der Berufungsfrist entsprechend bearbeitet. Lediglich das termingerechte Steuerzahlen bleibt Ihre Aufgabe. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch dabei und führen Ihre Überweisungen termingerecht durch. Hiezu benötigen wir allerdings eine Bankvollmacht.
Zur raschen Einarbeitung in Ihre steuerliche Situation benötigen wir Ihren aktuellen Schriftverkehr mit dem Finanzamt sowie Verträge aller Art, die Ihr Unternehmen betreffen, oder aber die mit Erbschafts- oder Schenkungsvorgängen in Verbindung stehen. Dazu zählen unter anderem:
Zur Übernahme der Buchhaltung und der Lohnverrechnung benötigen wir die Saldenliste, die Kontenausdrucke, das Anlagenverzeichnis sowie Lohnkonten und Dienstverträge der letzten Periode.
Informieren Sie uns bitte auch darüber, an welche Adresse wir die geschäftliche Korrespondenz richten sollen. Teilen Sie uns auch mit, welche Person im Bereich der Buchhaltung unser Ansprechpartner ist und welcher Ihrer Mitarbeiter befugt ist, Veränderungen im Bereich der Personalverrechnung in Auftrag zu geben oder ob Sie sich diese Kompetenz vorbehalten.
Wir empfehlen Ihnen zu Beginn unserer Zusammenarbeit bei uns eine umfassende Unternehmensanalyse in Auftrag zu geben, sodass wir Ihnen gleich von Anbeginn an auch betriebswirtschaftlich zur Seite stehen können.
Honorar
Hinsichtlich unseres Honorars gibt es zwei Möglichkeiten: entweder verrechnen wir den Zeitaufwand mit den üblichen Stundensätzen oder wir vereinbaren ein Pauschalhonorar, welches den gesamten Aufwand eines Jahres in gleichmäßigen Monatsraten abdeckt. Ein Pauschalhonorar ist allerdings nur möglich, wenn das Arbeitsvolumen klar abschätzbar ist.
laufende Betreuung
Selbstverständlich informieren wir Sie regelmäßig über steuerrechtliche Erneuerungen und zwar sowohl im Wege unserer Rundschreiben als auch in der Spalte „News“ auf unserer Homepage, welche laufend erneuert wird.
Bei speziellen Einzelfällen werden wir auch mit Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen.
Erstgespräch
In einem eingehenden Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und stellen fest, was wir für Sie tun können.
Das Erstgespräch ist kostenlos.
Vollmacht - Auftrag
Wir ersuchen Sie, uns jene Standardvollmacht zu erteilen, welche von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder empfohlen wird.
Die Vollmacht berechtigt uns, für Sie gegenüber dem Finanzamt tätig zu werden. Für die grundsätzliche Auftragserteilung verwenden wir ebenfalls den Standard der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Einarbeitung in die Besonderheiten Ihres Unternehmens – Umfassende Unternehmensanalyse
Nun dürfen wir Ihnen jene Mitarbeiter vorstellen, die in den einzelnen Sachbereichen für Sie tätig sein werden. Steuerliche Alltagsfragen beantworten Ihnen die Sachbearbeiter. Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes werden von unseren Damen aus der Lohnverrechnung beantwortet. Spezielle steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Jahresabschlussbesprechung bleiben Mag. Lampert vorbehalten.
Ab Vollmachtserteilung brauchen Sie sich um keine Termine zu kümmern. Die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung gilt automatisch als verlängert, Bescheide werden von uns umgehend geprüft und innerhalb der Berufungsfrist entsprechend bearbeitet. Lediglich das termingerechte Steuerzahlen bleibt Ihre Aufgabe. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch dabei und führen Ihre Überweisungen termingerecht durch. Hiezu benötigen wir allerdings eine Bankvollmacht.
Zur raschen Einarbeitung in Ihre steuerliche Situation benötigen wir Ihren aktuellen Schriftverkehr mit dem Finanzamt sowie Verträge aller Art, die Ihr Unternehmen betreffen, oder aber die mit Erbschafts- oder Schenkungsvorgängen in Verbindung stehen. Dazu zählen unter anderem:
- Steuererklärungen
- Steuerbescheide
- Jahresabschlüsse
- Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge
- Dienst- und Werkverträge
Zur Übernahme der Buchhaltung und der Lohnverrechnung benötigen wir die Saldenliste, die Kontenausdrucke, das Anlagenverzeichnis sowie Lohnkonten und Dienstverträge der letzten Periode.
Informieren Sie uns bitte auch darüber, an welche Adresse wir die geschäftliche Korrespondenz richten sollen. Teilen Sie uns auch mit, welche Person im Bereich der Buchhaltung unser Ansprechpartner ist und welcher Ihrer Mitarbeiter befugt ist, Veränderungen im Bereich der Personalverrechnung in Auftrag zu geben oder ob Sie sich diese Kompetenz vorbehalten.
Wir empfehlen Ihnen zu Beginn unserer Zusammenarbeit bei uns eine umfassende Unternehmensanalyse in Auftrag zu geben, sodass wir Ihnen gleich von Anbeginn an auch betriebswirtschaftlich zur Seite stehen können.
Honorar
Hinsichtlich unseres Honorars gibt es zwei Möglichkeiten: entweder verrechnen wir den Zeitaufwand mit den üblichen Stundensätzen oder wir vereinbaren ein Pauschalhonorar, welches den gesamten Aufwand eines Jahres in gleichmäßigen Monatsraten abdeckt. Ein Pauschalhonorar ist allerdings nur möglich, wenn das Arbeitsvolumen klar abschätzbar ist.
laufende Betreuung
Selbstverständlich informieren wir Sie regelmäßig über steuerrechtliche Erneuerungen und zwar sowohl im Wege unserer Rundschreiben als auch in der Spalte „News“ auf unserer Homepage, welche laufend erneuert wird.
Bei speziellen Einzelfällen werden wir auch mit Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen.
