Folgende Stellen sind nunmehr für die Feststellung einer Behinderung (geminderte Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig : Landeshauptmann , für den Empfang einer Opferrente nach dem Opferfürsorgegesetz. Sozialversicherungsträger , bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von...